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Klagen von IBM gegen Beitragsbescheide in Millionenhöhe abgewiesen

Datum: 08.07.2011

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 08.07.2011

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 07. Juli 2011 (siehe Pressemitteilung vom 04.07.2011) die Klagen von IBM Deutschland und IBM Research bzw. Management GmbH gegen den Pensions-Sicherungs-Verein abgewiesen (Az.: 4 K 513/10, 4 K 848/10 und 4 K 849/10).
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hält die Beitragsbescheide des beklagten Pensions-Sicherungs-Vereins (Beliehener), mit dem dieser IBM im Jahre 2009 zu Beiträgen nach dem Betriebsrentengesetz in Höhe von über 90 Mill. € herangezogen hat, für rechtmäßig.
Das Gericht hat die Berufung gegen die Urteile zugelassen. Die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe eingelegt werden.

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