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Mündliche Verhandlungen am Verwaltungsgericht Stuttgart im Rahmen der "Woche der Justiz" 2010

Datum: 06.07.2010

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 06.07.2010

In der vom 12.07. bis 17.07.2010 dauernden „Woche der Justiz“ finden am Verwaltungsgericht Stuttgart eine Vielzahl von mündlichen Verhandlungen statt, die exemplarisch das breite Spektrum verwaltungsgerichtlicher Zuständigkeit deutlich machen. Dazu sind die Vertreter der Medien herzlich eingeladen, auch weil die zu verhandelnden Klageverfahren für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse sein dürften.

Dienstag, den 13. Juli 2010, Sitzungssaal 1, 2. Kammer

9.00 Uhr
In diesem Termin wird über die Klage von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Biogasanlage mit Klärschlammtrocknung in Großbottwar durch das Landratsamt Ludwigsburg verhandelt werden (Az.:2 K 3572/09).
Die Kläger machen geltend, dass durch die Biogasanlage ihre landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten - etwa für Weinbau - eingeschränkt seien. Zudem meinen sie, dass die Gesamtanlage wegen Zukauf von Produkten und einer (leicht) erhöhten Leistung gewerblich sei und damit ihre baurechtliche Privilegierung im Außenbereich verliere. Schließlich rügen sie „Störfälle“ seit Inbetriebnahme und im Zusammenhang damit, dass der Schadstoffausstoß nicht geklärt sei.

10.00 Uhr
In diesem Termin wird die 2. Kammer über die Frage zu entscheiden haben, ob die Kläger einen Anspruch auf kostenlosen Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Rudersberg haben (Az.: 2 K 3222/09). Die Trinkwasserversorgung der Kläger erfolgt ausschließlich durch einen eigenen Brunnen auf ihrem Wohngrundstück. Das Grundstück der Kläger liegt an der Bahnstrecke der Schwäbischen Waldbahn zwischen Schorndorf und Welzheim. Diese Bahnstrecke ist für Tourismuszwecke wieder in Betrieb genommen worden. Die Kläger machen geltend, ihre Trinkwasserversorgung durch den eigenen Brunnen sei durch die durchgeführten Baumaßnahmen zur Gleis- und Rutschsanierung an der Bahnstrecke gefährdet. Die Schwäbische Waldbahn habe sich ihnen gegenüber verpflichtet, für diesen Fall einen Anschluss herzustellen.

11.00 Uhr
In diesem Termin wendet sich die Klägerin gegen eine von der Stadt Remseck ihren Nachbarn erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelcarports (Az.: 2 K 2785/09). Sie macht geltend, bei heftigen Niederschlägen verursache der Carport auf ihrem Grundstück Wasserschäden. Wegen der Höhendifferenz werde ihr Grundstück von dem Carport optisch erschlagen.

Mittwoch, 14.07.2010, Sitzungssaal 4, 8. Kammer

11.00 Uhr
In diesem Termin verhandelt die 8. Kammer über die Klage eines Hauseigentümers, mit der dieser von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Friedrichshall die Markierung bzw. Beschilderung eines Parkverbots gegenüber seiner Grundstückseinfahrt begehrt (Az.:8 K 3863/09).
Der Kläger ist der Auffassung, dass es sich um eine „schmale Straße“ handelt und er ohne Einrichtung einer Parkverbotszone an der Ausfahrt von seinem Grundstück durch parkende Autos gehindert sei.
Diese mündliche Verhandlung wird von einer Schulklasse besucht werden.

Um 14.00 Uhr und um 15.00 Uhr wird die 8. Kammer über zwei weitere ähnliche
Klagen von Bürgern wegen abgelehnter Grenzmarkierungen verhandeln.



Donnerstag, 15.07.2010, Sitzungssaal 2, 4. Kammer

Um 9.30 Uhr verhandelt die 4. Kammer über eine Klage gegen das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin wegen Überleitung von Beiträgen (Az.: 4 K 3287/08). Im Termin um 11.30 Uhr geht es um die Klage einer OHG wegen Fleischbeschaugebühren, gerichtet gegen das vom Landratsamt Ludwigsburg vertretene Land Bad.-Württ. (Az.: 4 K 419/09).

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