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Gaststätte im kleinen Tierpark Göppingen - mündliche Verhandlung -

Datum: 10.05.2013

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 10. Mai 2013

Am   

                        Montag, den 13. Mai 2013, 9.45 Uhr

verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 2, über die Klage von Nachbarn gegen die Stadt Göppingen wegen einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte im Tierpark Göppingen (Az.: 4 K 922/12).

Die Nachbarn machen geltend, die Rechtsvorgänger des Tierparkvereins hätten sich (im Jahre 1929) schriftlich verpflichtet, nie einen Wirtschaftsbetrieb einzurichten. Die von dem damit rechtswidrigen Gaststättenbetrieb ausgehenden Immissionen überstiegen die bezüglich des für das Grundstück der Kläger ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiets zulässigen Immissionsgrenzwerte erheblich. Zudem liege das Grundstück, auf dem die Gaststätte betrieben werde, in einem seit April 1925 bauplanungsmäßig ausgewiesenen Bauverbot.

Die Verhandlung ist öffentlich.

 

 

Hinweis:

Zwei weitere Klagen der Nachbarn sind seit November 2012 beim Verwaltungsgericht anhängig, mit welchen diese erreichen möchten, dass die baurechtliche Nutzung des stadteigenen Grundstücks, auf dem der Tierpark betrieben wird, wegen der Geruchs- und Geräuschimmissionen untersagt wird bzw. der Tierpark aufgrund unionsrechtlicher Vorschriften geschlossen wird (1 K 3660/12 und 1 K 3878/12). Eine Terminierung dieser beiden Verfahren ist momentan noch nicht absehbar.

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