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Stadt Stuttgart verliert im Streit um Gebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle

Datum: 14.08.2013

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 14.08.2013

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat unter dem Vorsitz von Dr. Walter Nagel mit Urteil vom 13. August 2013 der Klage eines Waffenbesitzers/Jägers gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart stattgegeben, durch den er wegen einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle, die ohne Beanstandung blieb, zu einer Gebühr in Höhe von 210 EUR herangezogen worden war (Az.: 5 K 2177/12; vgl. zu weiteren Einzelheiten Pressemitteilung vom 06.08.2013).
Die Kammer erachtet den von der Stadt Stuttgart in ihrer Verwaltungsgebührensatzung enthaltenen Gebührenrahmen im Hinblick auf die angesetzte Mindestgebühr in Höhe von 210 EUR für rechtswidrig.

Das Urteil mit den vollständigen Entscheidungsgründen wird den Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt werden. Gegen das Urteil steht den Beteilig-ten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der (vollständigen) Entscheidung beantragt werden.

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