Navigation überspringen

Klagrücknahme im Subventionsstreit zwischen der Stadt Fellbach und dem Land Baden-Württemberg

Datum: 31.07.2014

Kurzbeschreibung: PRESSEMMITTEILUNG vom 31.07.2014

Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss die Frage, ob das Land Baden-Württemberg zu Recht von der Stadt Fellbach Zuschüsse für die Erhöhung der Sportgymnastik -Halle in Fellbach-Schmiden zurückgefordert hat, nicht mehr entscheiden. Die Stadt Fellbach hat die Klage am 30. Juli 2014 zurückgenommen, nachdem sich die Beteiligten außergerichtlich geeinigt haben. Das gerichtliche Klageverfahren ist damit beendet (Az.: 3 K 1693/13).

Gegenstand der im Mai 2013 beim Verwaltungsgericht eingegangenen Klage war ein Widerrufs- und Rückforderungsbescheid des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 22.04.2013. Mit diesem Bescheid hatte das Land Baden-Württemberg einen Zuwendungsbescheid des Ministeriums vom 07.02.2003 über 358.000 € zur Förderung der Erhöhung des Daches einer vom Bundesstützpunkt/Landesleistungszentrum für Rhythmische Sportgymnastik mit genutzten Sporthalle in Fellbach-Schmiden widerrufen. Ein Drittel des Daches der Sporthalle war im Jahr 2005 von 7 m auf 12 m erhöht worden, damit die Sportgymnastinnen am Bundessstützpunkt ihre Keulen, Bälle und Bänder auf internationalem Niveau hoch werfen können. Die Subvention beruht auf Geldern der Baden-Württemberg-Stiftung im Rahmen der damaligen „Zukunftsoffensive III“ für überregional bedeutsame Sportstätten.

Grund für den Rückforderungsbescheid war der Vorwurf, die Stadt Fellbach habe durch Bandenwerbung in der Halle wirtschaftliche Zwecke verfolgt und dadurch gegen die strikte Gemeinnützigkeitsbindung der Zuwendung verstoßen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.