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Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes/Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart

Datum: 20.07.2017

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 20. Juli 2017

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat am 19. Juli 2017 unter dem Vorsitz von Richter am Verwaltungsgericht Wolfgang Kern über die Klage der deutschen Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt (vgl. Pressemitteilung vom 22. Mai 2017, Az.: 13 K 5412/15). 

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf 

Freitag , den 28. Juli 2017, 10:30 Uhr

im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5. 

Über den Ausgang des Verfahrens wird das Gericht in einer weiteren Pressemitteilung nach dem Verkündungstermin am Freitag berichten.

 

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