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Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg wegen Fortschreibung des Luftreinhalteplanes/Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart -mündliche Verhandlung-

Datum: 22.05.2017

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 22.05.2017

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wird im Juli 2017 über die Klage der Deutsche Umwelthilfe e.V gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg wegen Fortschreibung des Luft-reinhalteplanes/Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart (Az.: 13 K 5412/15) mündlich verhandeln. Die öffentliche Verhandlung findet statt am

                     Mittwoch, den 19. Juli 2017, 13:30 Uhr,

                     im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                     Augustenstraße 5.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. begehrt die Verpflichtung des beklagten Landes, den für die Stadt Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid i.H.v. 40 µg/m3) und des Stundengrenzwertes von 200 µg/m3) (der nicht öfter als achtzehnmal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzplatzkapazität im Saal begrenzt ist (ca. 100 Sitzplätze). Am Sitzungstag werden ab 12:00 Uhr Einlasskarten ausgegeben.

Die Vertreter der Presse werden um vorherige Anmeldung bei der Pressestelle des Gerichts gebeten.

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