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Klage des Kreisjägervereins Hubertus e.V., Ludwigsburg, wegen der Verpflichtung zur Sanierung seiner Schießanlage abgewiesen

Datum: 06.10.2014

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 06.10.2014

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 01. Oktober 2014 (siehe Pressemitteilung vom 26.09.2014) die Klage des Insolvenzverwalters des Kreisjägervereins Hubertus e.V., Ludwigburg, gegen das Land Baden-Württemberg wegen Sanierungsanordnung abgewiesen (Az.: 3 K 2548/13). 

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Die Zulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, beantragt werden.

 Mit der ausführlichen schriftlichen Urteilsbegründung ist noch im Lauf dieses Monats zu rechnen.

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