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Klage wegen vorzeitiger Beendigung des Amtes als Rektorin der Hochschule für öffentlichen Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfolgreich

Datum: 18.05.2018

Kurzbeschreibung: PRESSEMEITTEILUNG vom 18.05.2018

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17.05.2018 (vgl. die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 07.05.2018) der Klage einer früheren Rektorin der Hochschule für öffentlichen Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Der Bescheid des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 26.02.2015, mit welchem die frühere Rektorin u.a. von der vorzeitigen Beendigung ihres Amtes in Kenntnis gesetzt wurde, wurde aufgehoben (Az.: 10 K 1524/15). 

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Das Gericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen. Das unterlegene Land Baden-Württemberg hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Berufung beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Mit der Zustellung des Urteils ist erst in einigen Wochen zu rechnen.

 

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