Navigation überspringen

Klageverfahren wegen Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten werden fortgeführt

Datum: 23.06.2014

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 23.06.2014

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte mit Beschlüssen vom 10.01.2012 die  sieben anhängigen Klageverfahren wegen des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Hinblick auf laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgesetzt. In diesen Klageverfahren begehren die Kläger, die fast alle bei dem Polizeieinsatz verletzt oder vom Wasserwerfer durchnässt wurden, die Feststellung, dass der Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten rechtswidrig war (vgl. zu den Einzelheiten Pressemitteilung des Gerichts vom 02. Februar 2012).

Nachdem drei der Kläger nunmehr beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Fortsetzung ihrer Verfahren beantragt haben, hat das Gericht in diesen drei Fällen mit Beschlüssen vom 13.06.2014 die Aussetzung des Verfahrens jeweils aufgehoben (Az.: 5 K 1265/14 , 5 K 2184/14 <5 K 5338/10>, 5 K 3991/13 <5 K 4541/10>). 

Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass das Verfahren auf Antrag eines Beteiligten von Gesetzes wegen fortzusetzen sei, wenn seit der Aussetzung des Verfahrens ein Jahr vergangen ist. Seit den Beschlüssen vom 10.01.2012 sei mehr als ein Jahr vergangen. Gewichtige Gründe, die eine weitere Aussetzung rechtfertigen würden, lägen nicht vor. Insbesondere ergäben sich derartige Gründe nicht daraus, dass zwei der Strafverfahren, vor deren Hintergrund die Verfahren ausgesetzt worden seien, noch andauerten. Mittlerweile seien sämtliche Ermittlungsverfahren sowie mehrere Strafbefehlsverfahren im Zusammenhang mit dem hier gegenständlichen Polizeieinsatz abgeschlossen. Wann die letzten beiden noch laufenden Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen sein werden, sei nicht absehbar. Die Aufarbeitung des Prozessstoffes werde - im Hinblick auf den zu erwartenden Umfang der strafrechtlichen Ermittlungsakten - erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Die Prozessökonomie gebiete deshalb, nicht weiter abzuwarten, sondern den Prozessstoff zielführend aufzuarbeiten. 

Hinsichtlich der vier weiter anhängigen Klageverfahren, in denen die Kläger bislang keinen Antrag auf Fortführung des Verfahrens gestellt haben, beabsichtigt das Gericht, die Aussetzung der Verfahren von Amts wegen aufzuheben. Zu diesem Zweck hat es bereits die hierfür erforderliche Anhörung der Beteiligten (der Kläger bzw. des vom Polizeipräsidium Stuttgart vertretenen Landes Baden-Württemberg) eingeleitet (Az.: 5 K 2704/14 , 5 K 2705/14 <5 K 4441/10>, 5 K 2706/14 <5 K 4443/10>, 5 K 2707/14 <5 K 4514/10>). 

Zum weiteren Verfahrensablauf: Das Gericht wird nunmehr die einschlägigen Akten, insbesondere die strafrechtlichen Ermittlungsakten, beiziehen. Eine Terminierung der Verfahren ist angesichts des zu erwartenden umfangreichen Aktenmaterials in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.  

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.