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Nachbarklagen gegen Nutzung des Roncalli-Hauses in Fellbach-Oeffingen als Asylbewerberunterkunft

Datum: 15.06.2014

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 15.06.2014

Am  

                        Dienstag, den 22. Juli 2014, 10:00 Uhr,

                        im Sitzungssaal 2 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                        Augustenstraße 5,

verhandelt die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klagen  von Nachbarn gegen die Baugenehmigung der Stadt Fellbach zur Änderung der Nutzung des Roncalli-Hauses in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber (Az.: 11 K 3170/13 und 11 K 3368/13). 

Die Stadt Fellbach erteilte dem Eigentümer (Beigeladenen) eines Gebäudes in einem Gewerbegebiet „“Handwerkergebiet“ - in Fellbach-Oeffingen, das bislang für eine Berufsförderungsmaßnahme des Caritas-Verbandes Baden-Württemberg als "Lehrlingswohnheim" genehmigt war (Roncalli-Haus), im September 2012 eine Baugenehmigung zur künftigen Nutzung als Asylbewerberunterkunft. Die gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung gestellten Eilanträge der Nachbarn lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart im November 2012 ab, da die Asylbewerberunterkunft vorliegend in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zugelassen werden könne. Auf die Beschwerden der Nachbarn änderte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) im März 2013 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und entschied, dass die Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber vorerst nicht vollzogen werden dürfe. Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart im August 2013 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzungsart erteilt hatte, entschied das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 14.10.2013, dass das Roncalli-Haus nunmehr als Asylbewerberunterkunft genutzt werden dürfe, da die Befreiung keine Grundzüge der Planung berühre und daher rechtmäßig sei (s. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 31.10.2013). Dies sah der VGH anders und entschied im Dezember 2013 auf die erneuten Beschwerden der Nachbarn wiederum, dass die Baugenehmigung nicht vollzogen werden dürfe. Zuletzt ordnete der VGH im April 2014 an, dass die Stadt Fellbach die Nutzung des Roncalli-Hauses als Asylbewerberunterkunft ab 1. Juni 2014 untersagen müsse. 

Die Nachbarn verweisen in ihren am 04. und 18.09.2013 erhobenen Klagen im Wesentlichen auf die zu ihren Gunsten ergangenen Beschlüsse des VGH und machen geltend, eine Asylbewerberunterkunft sei wegen ihres wohnähnlichen Charakters in einem Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig und die nachträglich vom Regierungspräsidium Stuttgart erteilte Befreiung sei rechtswidrig.  

Die Verhandlung ist öffentlich.

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