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S 21: Wegtragegebühr - Einstellung des Verfahrens -

Datum: 05.11.2014

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 05.11.2014

Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss die Frage, ob die Wegtragegebühr zu Recht erhoben wurde, nicht mehr entscheiden. Das Verfahren wurde durch Beschluss der 5. Kammer vom 24.10.2014 eingestellt, nachdem das Polizeipräsidium Stuttgart den angefochtenen Bescheid über die „Wegtragegebühr“ aufgehoben hat und die Beteiligten daraufhin den Rechtstreit für erledigt erklärt haben. Damit ist das Verfahren beendet (Az.: 5 K 1344/12). 

Mit der am 20.04.2012 eingegangenen Klage gegen das Land Baden-Württemberg hatte ein Stuttgarter Bürger die Aufhebung eines Bescheids des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 19.01.2011 begehrt, mit dem er zu einer sog. „Wegtragegebühr“ in Höhe von 80 € herangezogen wurde, nachdem er am 10.09.2010 als Teilnehmer einer Sitzblockade gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ in der Einfahrt zur Baustelle am Nordflügel des Hauptbahnhofs Stuttgart von zwei Polizeibeamten weggetragen worden war, um wartenden Baufahrzeugen die Einfahrt zu ermöglichen.

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