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(Erneute) Klage der Gemeinde Igersheim auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule -mündliche Verhandlung-

Datum: 24.06.2015

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 24.06.2015

Am  

                      Mittwoch, den 01. Juli 2015, 10:00 Uhr,

                      im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                      Augustenstraße 5,

 

verhandelt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die am 06.02.2015 erneut erhobene Klage der Gemeinde Igersheim gegen das Land Baden-Württemberg auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule in ihrer Gemeinde zum Schuljahr 2015/16 (Az.:12 K 587/15).

Die erste Klage vom 01.03.2013 hatte die 12. Kammer mit Urteil vom 18.07.2013 abgewiesen (s. Pressemitteilung vom 19.07.2013). Dieses Urteil wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt (vgl. Urteil vom 12.08.2014 - 9 S 1755/13 -); das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Gemeinde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück (vgl. Beschluss vom 12.11.2014 - 6 B 55.14 -).

Zum Schuljahr 2015/16 beantragte die Gemeinde erneut am 07.05.2014 beim Regierungspräsidium Stuttgart - Schule und Bildung - die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Johann-Adam-Möhler-Schule (Grund- und Hauptschule). Das Staatliche Schulamt Künzelsau nahm erneut Stellung und befürwortete den Antrag. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart befürwortete zuletzt, laut einem Interview von Minister Stoch, diesen Antrag (vgl. http://www.fnweb.de/region/main-tauber/weikersheim-igersheim/kommunaler-konsens-ist-das-ziel-1.2127055 ). Gemäß der neuen Vorschriften der §§ 30 Abs. 1 Satz 2, 30a - 30e des Schulgesetzes wurde das Verfahren der Regionalen Schulentwicklung durchgeführt. In diesem Rahmen wurde von der Gemeinde Igersheim bei der Benennung der Raumschaft auf die drei Kommunen des Gemeindeverwaltungsverbandes Igersheim - Bad Mergentheim - Assamstadt abgestellt. Bei Einberechnung der Schüler/innen aus Bad Mergentheim könne für die neue GMS mit 52 Schüler/innen gerechnet werden (Igersheim 23 + Assamstadt 6 + Bad Mergentheim 23). Der Gemeinderat von Assamstadt stimmte dem Antrag zu. Der Gemeinderat von Bad Mergentheim hingegen widersprach dem Antrag u.a. mit dem Argument, seine Stellung als Mittelzentrum könnte geschwächt werden, wenn Schüler an die neue GMS abwandern würden, was auch zu einem finanziellen Schaden führen könnte. Das vom Regierungspräsidium moderierte Verfahren erbrachte keine Einigung und wurde deshalb zur abschließenden Beurteilung mit einer Beschlussempfehlung dem Kultusministerium Baden-Württemberg vorgelegt.

 

Mit Bescheid vom 02.02.2015 teilte das Regierungspräsidium Stuttgart der Gemeinde Igersheim mit, dass ihr Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2015/16 abgelehnt werde und führte zur Begründung aus, die Schule könne nach den vorliegenden Zahlen mit voraussichtlich ca. 25 Schülern je Jahrgangsstufe auf die Dauer nur einzügig geführt werden. Die Mindestschülerzahl von 40 in den Eingangsklassen könne nicht langfristig prognostiziert werden. Es fehle mithin an einem öffentlichen Bedürfnis für die Einrichtung dieser Gemeinschaftsschule. Die Gemeinde Igersheim macht hiergegen geltend, das nach dem teilweise neugefassten Schulgesetz erforderliche und maßgebliche öffentliche Bedürfnis zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in der Raumschaft des Gemeindeverwaltungsverbandes Igersheim - Bad Mergentheim - Assamstadt bestehe, wovon auch das Schulamt Künzelsau sowie zunächst das Regierungspräsidium ausgegangen seien. Der vom Kultusministerium veranlasste Ablehnungsbescheid könne sich somit nur auf sachfremde Erwägungen stützen, wenn er die alte Rechtslage wiederhole und ausführe, eine Gemeinschaftsschule in Igersheim könne auf Dauer nur einzügig geführt werden.

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